AGBs

1. Gültigkeit

a.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle von der IndoorGolfStuttgart betriebenen Anlagen sowie den von IndoorGolfStuttgart angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen.

b.    Neben den AGBs ist auch die Hausordnung zu beachten. Die Hausordnung gilt für die gesamte Anlage des IndoorGolfStuttgart einschließlich der Abstell-, Park- und Freiflächen und ist von jedem Besucher und Mitspieler einzuhalten.

c.    Mit Betreten der Außen- und Innenanlagen des IndoorGolfStuttgart durch Mieter, Mitspieler und Besucher oder der Buchung von Plätzen werden die nachfolgenden Bedingungen wirksam.

 

2. Öffnungs- und Spielzeiten

a.    Die Öffnungszeiten der Anlage sind durch Aushang sowie im Internet veröffentlicht.

b.    Die reguläre Spielzeit pro Einheit beträgt mindestens 55 Minuten. Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz unaufgefordert freizugeben, anderenfalls wird jede weitere angefangene Einheit mit dem vollen Buchungspreis berechnet.

c.    Maßgeblich sind die Anlagenuhren der Trackman Boxen.

 

3. Einzelplatzbuchungen

a.    Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar. Die Bezahlung hat grundsätzlich vor Spielbeginn oder bei Buchung zu erfolgen.

 

4. Mitgliedschaften

a.    Es werden diverse Laufzeitverträge angeboten. Der genaue Leistungsgegenstand ist dem Antragsformular und den Preislisten zu entnehmen. Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Antragsformular vollständig ausfüllt, unterschreibt und somit ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Laufzeitvertrages abgibt und dieses Angebot von IndoorGolfStuttgart angenommen wird. Die Annahme wird durch Gegenzeichnung des Antragsformulars und/oder Aushändigung einer Mitgliedskarte erklärt. Die Frist zur Annahme beginnt mit Abgabe des Antragsformulars und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Abgabe des Antragsformulars folgt. Verträge mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten können zum ersten und fünfzehnten eines Monats abgeschlossen werden.

b.    Die monatlichen Gebühren für die Mitgliedschaften sind im Voraus zu entrichten und werden abhängig vom Vertragsbeginn zum ersten oder fünfzehnten eines Monats vom im Antragsformular benannten Bankkonto per Lastschrift abgebucht. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung zu sorgen. Sofern eine Abbuchung nicht möglich ist, ist der Kunde verpflichtet, die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Bis zur vollständigen Zahlung der offenen Posten kann der Zutritt untersagt werden.

Sofern sich der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Gebühren in Verzug befindet, ist IndoorGolfStuttgart berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Sofern sich der Kunde mit mindestens zwei monatlichen Gebühren in Verzug befindet, ist IndoorGolfStuttgart berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu fordern.

c.    Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem im Antragsformular angegebenen Zeitraum. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten verlängert sich die Laufzeit um weitere sechs Monate, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Im Falle einer Vertragsverlängerung gelten die zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung in den Preislisten ausgewiesenen Preise. Sofern sich die Preise innerhalb der letzten vier Wochen vor Vertragsverlängerung erhöhen, kann der Kunde ohne Einhaltung einer Frist zum Laufzeitende kündigen.

d.    Bei Vertragsbeginn erhält der Kunde eine Mitgliedskarte. Die Mitgliedskarte gilt gegenüber dem Personal als Nachweis für die Berechtigung zur Nutzung

 

5. Preise

Für sämtliche Buchungen gelten die aktuellen Preislisten der jeweiligen Saison. Die jeweils aktuellen Preise können den ausliegenden und aushängenden Preislisten entnommen sowie im Internet eingesehen werden.

 

6. Gutscheine

a.    Geschenkgutscheine können im Rahmen der Bezahlung eingelöst werden. Reicht der Wert des Geschenkgutscheins für die Deckung der Buchung nicht aus, ist der Differenzbetrag in bar oder per EC- Karte vor Spielbeginn zu begleichen. Bei einer Buchung können auch mehrere Geschenkgutscheine eingelöst werden.

b.    Für Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Restguthaben verbleiben bis zum Ablaufdatum auf dem Gutschein bestehen und können für die nächste Buchung verwendet werden.

c.    Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

d.    Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Eine unberechtigte Nutzung des Geschenkgutscheins durch einen Dritten kann IndoorGolfSuttgart nicht zu Lasten gelegt werden, es sei denn, dieser hatte von der unberechtigten Nutzung Kenntnis.

 

7. Schäden

Die Halle und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter der GolfBoxen bzw. jeder einzelne Benutzer haften in vollem Umfang für alle von ihm verursachten Beschädigungen, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.

 

8. Haftung

a.    Soweit sich aus diesen AGBs einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet IndoorGolfStuttgart bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

b.    Auf Schadensersatz haftet IndoorGolfStuttgart – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet IndoorGolfStuttgart vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur:

* für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

* für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

c.    Die sich aus Punkt 9.b. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.

d.    Im Übrigen ist die Haftung von IndoorGolfStuttgart ausgeschlossen.

e.    Insbesondere haftet IndoorGolfStuttgart nicht für den Verlust von Kleidung/Wertgegenständen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens IndoorGolfStuttgart vorliegt. Weiterhin wird keine Haftung bei Beschädigungen und Entwendungen von den auf IndoorGolfStuttgart Parkplätzen abgestellten Fahrzeugen und deren Inhalt übernommen.

f.     Für selbstverschuldete Unfälle des Mieters/Mitspielers haftet IndoorGolfStuttgart nicht.

g.    Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung.

 

9. Zuwiderhandlung

Sollte es aufgrund von Verletzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sowie der Hausordnung notwendig sein, kann IndoorGolfStuttgart den Ausschluss von der weiteren Spiel- und Trainingsnutzung verfügen, jedoch ohne den Kunden/Nutzer von der Verpflichtung zur Zahlung der jeweils gültigen Mietpreise/Mitgliedsbeiträge zu befreien. Weitergehend ist IndoorGolfStuttgart berechtigt, Hausverbot zu erteilen.

Die Geltendmachung von weitergehendem Schadensersatz und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

 

10. Gerichtsstand

Gerichtstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtung der Vertragspartner ist – vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen – Stuttgart.

 

11. Datenschutzbestimmung

In Bezug auf alle Daten, die die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, gelten die Datenschutzbestimmungen, die unserer Webseite zu entnehmen sind. Bei weiteren Fragen zum Thema Datenschutz, Auskunfts- oder Änderungswünschen steht IndoorGolfStuttgart dem Kunden unter 0173 305 4224 zur Verfügung.

 

12. Sonstiges

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise vereinbart hätten. Das gleiche gilt auch im Falle des Vorliegens einer Lücke.

 

13. Anbieterinformationen

Hortig & Schartner GbR | IndoorGolfStuttgart | Voltastr. 10 | 70376 Stuttgart

Postalisch Birkenwaldstrasse 177 | 70191 Stuttgart

Telefon 0173 305 4224

E-Mail info@indoorgolfstuttgart.de

Webseite www.indoorgolfstuttgart.de

Registergericht Amtsgericht Stuttgart

Inhaber: Michael Hortig, Karl Schartner, Mark Seeger, Gina Tsakalidou

Ust-Id-Nr. DE93155/01687

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Stuttgart im November 2024